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Stand: 22.12.2011 drucken
Exportgeschäfte absichern als Bank
Finanzkreditdeckung
Kurzbeschreibung
Die Finanzkreditdeckung ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes resultieren.
Zielgruppe
- Deutsche Kreditinstitute
- In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
- Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
Absicherbare Risiken
Die Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des Darlehensnehmers
- der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
Grundformen
Kombinierte Finanzkreditdeckung
- Beantragt eine Bank eine Finanzkreditdeckung, kann der Exporteur ohne weiteres Zusatzentgelt eine Lieferantenkreditdeckung abschließen, um insbesondere die Nichtauszahlungsrisiken aus dem Finanzkredit abzusichern.
Isolierte Finanzkreditdeckung
- Sollte ein Exporteur z.B. keine Lieferantenkreditdeckung wünschen, können die Finanzkreditrisiken zugunsten der Bank auch isoliert abgesichert werden. Auch in diesem Fall muss ein förderungswürdiges Exportgeschäft zugrunde liegen (gebundener Finanzkredit).
Ergänzende Absicherung
Die Finanzkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
- Verbriefungsgarantie (Lösung zur Refinanzierung am Kapitalmarkt)
- Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm (Voraussetzung zur Teilnahme am KfW-Programm, mit dem Liquidität durch eine Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen bereitgestellt werden kann)
Besonderheiten
Die kurzfristige Finanzkreditdeckung kann nicht zur Absicherung so genannter marktfähiger Risiken genutzt werden. Das bedeutet, dass Auslandsgeschäfte mit EU- und OECD-Kernländern (EU-Mitgliedstaaten, Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA) über private Ausfuhrkreditversicherungen oder andere private Absicherungsinstrumente abgedeckt werden müssen.
Prämie
- Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Selbstbeteilung
5 % bei allen Risiken
Beratung
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de
Downloads
Neues Antragsformular für Banken
Dynamisches Antragsformular (nur deutsche
Fassung; 845 KB)
Barrierefreies Antragsformular (nur deutsche
Fassung; 1,75 MB)
Neue
Allgemeine Bedingungen gültig ab 01.01.2012: Deckungen für
gebundene Finanzkredite (FKG) (468 KB)
Ergänzende
Bestimmungen für Forderungsabtretungen (400 KB)
ergänzen die §§ 19, 20 der Allgemeinen Bedingungen
(G/FKG/P/PL) sowie § 17 der Allgemeinen Bedingungen (FG)

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