Ein Mann und eine Frau schauen auf ein Tablet in einem Garten

Menschenrechte und Tierhaltung

Hintergrundinformationen zur USM-Prüfung

Menschenrechte 

Die Berücksichtigung von Menschenrechten nimmt einen hohen Stellenwert in der Außenwirtschaftsförderung ein. Insbesondere bei Projekten, die durch Instrumente der deutschen Außenwirtschaftsförderung unterstützt werden, erwartet die Bundesregierung, dass Umwelt-, Sozial - und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Von den Unternehmen erwartet die Bundesregierung, dass sie bei ihrer Geschäftstätigkeit den etablierten Kanon der Menschenrechte beachten. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich gemäß den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen (OECD-Leitsätze) zu verhalten und ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen, wie sie im deutschen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien) formuliert ist. 

Die Bundesregierung stellt daher hohe Anforderungen an die Projektprüfung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien. 

Im Rahmen der Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte werden Themen wie z. B. Arbeitssicherheit, Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung, Rechtmäßigkeit von Landerwerb und Umsiedlung, Schutz indigener Völker, Schutz von Kulturerbe, Konsultationsmöglichkeiten der Betroffenen, Arbeitnehmerrechte (inkl. Versammlungsfreiheit, Recht auf Gewerkschaftsmitgliedschaft, Recht auf Bewegungsfreiheit etc.), der Schutz von Minderheiten und besonders verletzlichen Gruppen sowie die Existenz eines Beschwerdemechanismus untersucht. 

In diesem Zusammenhang müssen gemäß der OECD-Common Approaches die veröffentlichten Berichte der Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze (NKS) in die Prüfung einbezogen werden. Die Bundesregierung geht über diese Vorgaben hinaus, indem bereits bei der NKS eingegangene Beschwerden sowie bestimmte damit zusammenhängende Ereignisse und Problemstellungen (z.B. die Nichtteilnahme eines Unternehmens) in der Projektprüfung berücksichtigt werden. An die NKS können sich Organisationen sowie Einzelpersonen wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass gegen die OECD-Leitsätze verstoßen wurde.

Tierhaltung 

Bei Projekten im Bereich Tierhaltung und -transport nimmt das Thema Tierwohl einen hohen Stellenwert ein. Die Bundesregierung hat sich daher innerhalb der OECD und der Weltbankgruppe für strengere Tierhaltungsstandards im Bereich der Außenwirtschaftsförderung eingesetzt. 

Bei Tierhaltungsprojekten im Anwendungsbereich der OECD-Common Approaches finden die World Bank Operational Safeguard Policies bzw. die IFC Performance Standards sowie die relevanten Environmental, Health and Safety (EHS) Guidelines (Poultry Production, Poultry Processing, Mammalian Livestock Production etc.) der Weltbank-Gruppe Anwendung. Zur Beachtung tierschutzrechtlicher Aspekte wird zudem die IFC Good Practice Note on Animal Welfare in Livestock Operations (inklusive der so genannten Five Freedoms of Animal Welfare) als Orientierungshilfe herangezogen.  

Die Mehrzahl der Lieferungen für Tierhaltungsanlagen aus Deutschland hält bereits heute EU-Standards ein. In der Außenwirtschaftsförderung bei Tierhaltungsanlagen jedoch vollständig auf deutsche/EU-Standards abzustellen, hält die Bundesregierung hingegen für nicht zielführend. Bei der Berücksichtigung von EU-Standards allein durch Deutschland, kämen in der Regel Lieferanten aus anderen Ländern zum Zuge. Dadurch wäre zum einen wahrscheinlich kein positiver Beitrag zum Tierwohl erzielt worden, zum anderen könnte es jedoch zu Nachteilen für die deutsche Exportwirtschaft kommen.   

Bei Geschäften im Zusammenhang mit Tierhaltung außerhalb des Anwendungsbereichs der Common Approaches erfolgt für gewöhnlich eine Risikoprüfung der tierschutzrechtlichen Aspekte.

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Uwe Fitschen
Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte/Klimaprüfung